Für alle Fälle rund um die Arbeit

Fachanwalt für Arbeitsrecht Fritz Maier - Beratung
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Beratung

Kündigung – was tun?

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber bedeutet für die Betroffenen erhebliche Konsequenzen für das Berufs- und Privatleben. Oft geht es um die wirtschaftliche Existenz.

Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Kündi­gungsschutzrecht setze ich mich dafür ein, dass Sie vor unfairen und un­begründeten Kündigungen geschützt werden. Sind bei der Kündigung die Formvorschriften und die Fristen gewahrt? Besteht besonderer Kün­digungsschutz wegen Schwangerschaft oder Behinderung? Wurde der Betriebsrat angehört? Gibt es eine wirksame Abmahnung? Ist die Sozialauswahl korrekt erfolgt?

Nehmen Sie im Falle einer Kündigung möglichst rasch mit mir Kontakt auf. Sie haben ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit für die Entscheidung, ob Klage zum Arbeitsgericht eingelegt werden soll oder nicht. Meine Beratung und Vertretung zielt dabei, ganz nach Ihrem Wunsch, entweder auf den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder auf eine schnelle Trennung mit einer angemessenen Abfindungszahlung. Ich klä­re für Sie auch ab, dass Sie zügig ein gutes Zeugnis bekommen, das keine versteckten Negativbotschaften enthält, sondern Ihre Leistung angemessen darstellt und Ihnen bei der beruflichen Neuorientierung wirklich hilft. Ebenso achte ich auf das Vermeiden von Nachteilen beim Bezug von Arbeitslosengeld.

Bei einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, um Klage beim Arbeits­gericht einzulegen. Ist die dreiwöchige Frist abgelaufen, lässt sich die Kündigung nur noch in Ausnahmefällen korrigieren.
Gerade bei drohendem Job­verlust ist schnelle recht­liche Hilfe durch den Arbeits­rechts­anwalt geboten:
Wie kann ich mich effektiv gegen eine Kündigung wehren?
Wie sieht eine realistische Perspektive aus: Weiterarbeit oder berufliche Neu­orien­tierung?
Mehr zur Kündigung

Vorsicht bei Aufhebungsvertrag!

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen vom Arbeitgeber ein Aufhe­bungsvertrag – oder nach einer Kündigung ein Abwicklungsvertrag – zur schnellen Unterschrift vorgelegt wird. Lassen Sie sich unbedingt eine Be­denkzeit vor der Unterzeichnung einräumen und fragen Sie Ihren An­walt vor der Unterzeichnung.

Probleme während des laufenden Arbeits­verhältnisses?

Gerne bin ich auch bei allen Problemen im Lauf eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für Sie da. Darunter fallen etwa eine überraschende Versetzung, unbezahlte Überstunden, ein verweigerter Urlaub, ein schlechtes Zwischenzeugnis, eine überzogene Abmahnung. Sie bekommen von mir Unterstützung bei Schikane, Mobbing, Diskriminierung durch Mitarbeiter oder Vorgesetzte, etwa im Zusammenhang mit Schwangerschaft, gesundheitlichen Einschränkungen oder der Herkunft. Hier berate ich Sie zeitnah und diskret über ein sinnvolles weiteres Vorgehen.

Beratung von Leitenden Ange­stellten und Führungskräften

Für Führungskräfte gelten zum Teil andere arbeitsrechtliche Regelungen als für nicht leitende Arbeitnehmer. Besondere Bedeutung hat die Rechtsstellung als Leitender Angestellter bei einer Kündigung. Für Leitende Angestellte gilt das Kündigungs­schutz­gesetz nur eingeschränkt. Leitende Angestellte sind leichter künd­bar. Wir prüfen, ob der Status als Leitender Angestellter tatsächlich gegeben ist oder ob eine Tätigkeit im rechtlichen Sinne der eines Arbeitnehmers entspricht, inklusive vollem Kündigungsschutz. Auch im Be­triebs­ver­fas­sungsgesetz und im Arbeitszeitgesetz gelten Besonderheiten für Leitende Angestellte. Ich begleite Sie bei einvernehmlicher Konfliktlösung als rechtlicher und taktischer Berater im Hintergrund oder übernehme für Sie die Verhandlung mit den Verantwortlichen des Unternehmens. Ein vom Fachanwalt vorbereiteter Aufhe­bungsvertrag spart oft persönliche und finanzielle Belastungen und lange Gerichtsverfahren.

Rechtsanwalt

FRITZ MAIER

Fachanwalt Arbeitsrecht

Hohenzollernstraße 89
80796 München
Tel:  089/49 07 36-10
Fax: 089/49 07 36-19
E-Mail: info@fachanwaltmaier.de

Anfahrt

Beratung und Vertretung von:

Ausarbeitung und Prüfung von:

Arbeitsrechtliche Beratung seit 1992

Ich bin ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Als einer der ersten Anwälte in München erwarb ich 1992 den Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht. Seit­dem berate ich regelmäßig Mitarbeiter und Unternehmen in allen ar­beits­recht­lichen Fragen, vertrete sie bei der außergerichtlichen Klärung und auch bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten.

Oft ist die zügige und einvernehmliche Lösung des Konflikts für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter die bessere Lösung als ein Gerichts­verfahren mit offenem Ausgang. Die Einigung wird von uns in enger Abstimmung mit dem Mandanten vorbereitet und bei der Umsetzung kontrolliert. Sie profitieren von unserer Verhandlungsstärke, der arbeitsrechtlichen Erfahrung und dem Einfüh­lungs­vermögen in Ihre persönliche Situation. Die meisten Streitigkeiten rund um die Arbeit lösen wir ohne das Arbeitsgericht.

Ziel der gerichtlichen Klärung vor dem Arbeitsgericht ist häufig ein Vergleich zu angemessenen Konditionen. Dies gilt besonders bei Kündigungen. Über 80% der Verfahren vor dem Arbeitsgericht enden durch einen Vergleich, oft schon in der Gütever­handlung.

Unsere Anwaltskanzlei liegt in München-Schwabing, nähe Hohenzol­lernplatz, nahe beim Arbeitsgericht München und Landesarbeitsgericht München. Ich vertrete Sie aber auch vor allen anderen Arbeitsgerichten und Landes­arbeits­gerichten in Deutschland und vor dem Bundesarbeits­gericht in Erfurt.

Beratung von Unternehmen

Gerade für kleinere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung bedeutet das Arbeitsrecht eine erhebliche Herausforderung: Eine unübersichtliche Gesetzgebung, zunehmende Vorgaben aus dem europäischen Arbeits­recht und manchmal schwer verständliche Urteile müssen beachtet und in die betriebliche Praxis umgesetzt werden. So können etwa veraltete Arbeitsverträge im Streitfall erhebliche finanzielle Nachteile für den Arbeitgeber nach sich ziehen. Fallstricke lauern bei gesetzlichen und vertraglichen Formvorschriften und bei Fristen, etwa bei Kündigungen.

Auf Basis einer über 25-jährigen Erfahrung in der laufenden arbeitsrechtlichen Beratung kleinerer und mittlerer Unternehmen unterstütze ich Sie gerne dabei, unnötige rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu vermeiden und die bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten aus­zuschöpfen, etwa bei der professionellen Vorbereitung der Trennung von Mitarbeitern, bei Umstrukturierung, Versetzung, Abmahnung, der Gestaltung des Arbeitsvertrages oder bei der Vermeidung von Ärger im Zusammen­hang mit dem Diskriminierungsverbot. Sie erhalten von uns praxis­bezo­gene Hand­lungs­vorschläge zur Klärung arbeitsrechtlicher Themen im Unternehmen.

Weitere Arbeitsgebiete:

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