Eine Kündigung durch den Arbeitgeber bedeutet für die Betroffenen erhebliche Konsequenzen für das Berufs- und Privatleben. Oft geht es um die wirtschaftliche Existenz.
Als erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht mit Schwerpunkt Kündigungsschutzrecht setze ich mich dafür ein, dass Sie vor unfairen und unbegründeten Kündigungen geschützt werden. Sind bei der Kündigung die Formvorschriften und die Fristen gewahrt? Besteht besonderer Kündigungsschutz wegen Schwangerschaft oder Behinderung? Wurde der Betriebsrat angehört? Gibt es eine wirksame Abmahnung? Ist die Sozialauswahl korrekt erfolgt?
Nehmen Sie im Falle einer Kündigung möglichst rasch mit mir Kontakt auf. Sie haben ab Zugang der Kündigung nur drei Wochen Zeit für die Entscheidung, ob Klage zum Arbeitsgericht eingelegt werden soll oder nicht. Meine Beratung und Vertretung zielt dabei, ganz nach Ihrem Wunsch, entweder auf den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder auf eine schnelle Trennung mit einer angemessenen Abfindungszahlung. Ich kläre für Sie auch ab, dass Sie zügig ein gutes Zeugnis bekommen, das keine versteckten Negativbotschaften enthält, sondern Ihre Leistung angemessen darstellt und Ihnen bei der beruflichen Neuorientierung wirklich hilft. Ebenso achte ich auf das Vermeiden von Nachteilen beim Bezug von Arbeitslosengeld.
Besondere Vorsicht ist geboten, wenn Ihnen vom Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag – oder nach einer Kündigung ein Abwicklungsvertrag – zur schnellen Unterschrift vorgelegt wird. Lassen Sie sich unbedingt eine Bedenkzeit vor der Unterzeichnung einräumen und fragen Sie Ihren Anwalt vor der Unterzeichnung.
Gerne bin ich auch bei allen Problemen im Lauf eines bestehenden Arbeitsverhältnisses für Sie da. Darunter fallen etwa eine überraschende Versetzung, unbezahlte Überstunden, ein verweigerter Urlaub, ein schlechtes Zwischenzeugnis, eine überzogene Abmahnung. Sie bekommen von mir Unterstützung bei Schikane, Mobbing, Diskriminierung durch Mitarbeiter oder Vorgesetzte, etwa im Zusammenhang mit Schwangerschaft, gesundheitlichen Einschränkungen oder der Herkunft. Hier berate ich Sie zeitnah und diskret über ein sinnvolles weiteres Vorgehen.
Für Führungskräfte gelten zum Teil andere arbeitsrechtliche Regelungen als für nicht leitende Arbeitnehmer. Besondere Bedeutung hat die Rechtsstellung als Leitender Angestellter bei einer Kündigung. Für Leitende Angestellte gilt das Kündigungsschutzgesetz nur eingeschränkt. Leitende Angestellte sind leichter kündbar. Wir prüfen, ob der Status als Leitender Angestellter tatsächlich gegeben ist oder ob eine Tätigkeit im rechtlichen Sinne der eines Arbeitnehmers entspricht, inklusive vollem Kündigungsschutz. Auch im Betriebsverfassungsgesetz und im Arbeitszeitgesetz gelten Besonderheiten für Leitende Angestellte. Ich begleite Sie bei einvernehmlicher Konfliktlösung als rechtlicher und taktischer Berater im Hintergrund oder übernehme für Sie die Verhandlung mit den Verantwortlichen des Unternehmens. Ein vom Fachanwalt vorbereiteter Aufhebungsvertrag spart oft persönliche und finanzielle Belastungen und lange Gerichtsverfahren.
Ich bin ausschließlich im Arbeitsrecht tätig. Als einer der ersten Anwälte in München erwarb ich 1992 den Fachanwaltstitel für Arbeitsrecht. Seitdem berate ich regelmäßig Mitarbeiter und Unternehmen in allen arbeitsrechtlichen Fragen, vertrete sie bei der außergerichtlichen Klärung und auch bei arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten.
Oft ist die zügige und einvernehmliche Lösung des Konflikts für die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter die bessere Lösung als ein Gerichtsverfahren mit offenem Ausgang. Die Einigung wird von uns in enger Abstimmung mit dem Mandanten vorbereitet und bei der Umsetzung kontrolliert. Sie profitieren von unserer Verhandlungsstärke, der arbeitsrechtlichen Erfahrung und dem Einfühlungsvermögen in Ihre persönliche Situation. Die meisten Streitigkeiten rund um die Arbeit lösen wir ohne das Arbeitsgericht.
Ziel der gerichtlichen Klärung vor dem Arbeitsgericht ist häufig ein Vergleich zu angemessenen Konditionen. Dies gilt besonders bei Kündigungen. Über 80% der Verfahren vor dem Arbeitsgericht enden durch einen Vergleich, oft schon in der Güteverhandlung.
Unsere Anwaltskanzlei liegt in München-Schwabing, nähe Hohenzollernplatz, nahe beim Arbeitsgericht München und Landesarbeitsgericht München. Ich vertrete Sie aber auch vor allen anderen Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten in Deutschland und vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt.
Gerade für kleinere Unternehmen ohne eigene Rechtsabteilung bedeutet das Arbeitsrecht eine erhebliche Herausforderung: Eine unübersichtliche Gesetzgebung, zunehmende Vorgaben aus dem europäischen Arbeitsrecht und manchmal schwer verständliche Urteile müssen beachtet und in die betriebliche Praxis umgesetzt werden. So können etwa veraltete Arbeitsverträge im Streitfall erhebliche finanzielle Nachteile für den Arbeitgeber nach sich ziehen. Fallstricke lauern bei gesetzlichen und vertraglichen Formvorschriften und bei Fristen, etwa bei Kündigungen.
Auf Basis einer über 25-jährigen Erfahrung in der laufenden arbeitsrechtlichen Beratung kleinerer und mittlerer Unternehmen unterstütze ich Sie gerne dabei, unnötige rechtliche und wirtschaftliche Risiken zu vermeiden und die bestehenden Gestaltungsmöglichkeiten auszuschöpfen, etwa bei der professionellen Vorbereitung der Trennung von Mitarbeitern, bei Umstrukturierung, Versetzung, Abmahnung, der Gestaltung des Arbeitsvertrages oder bei der Vermeidung von Ärger im Zusammenhang mit dem Diskriminierungsverbot. Sie erhalten von uns praxisbezogene Handlungsvorschläge zur Klärung arbeitsrechtlicher Themen im Unternehmen.