Bei der ersten telefonischen Kontaktaufnahme fallen keine Kosten für Sie an. Fragen Sie gleich zu Beginn der persönlichen Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Die Obergrenze für eine Erstberatung liegt bei höchstens € 225,00 (Mehrwertsteuer eingeschlossen), abhängig von Ihren finanziellen Verhältnissen auch deutlich weniger. Im Rahmen der Erstberatung erhalten Sie eine verbindliche erste Einschätzung Ihres Falles, eine Beschreibung der Chancen und Risiken und einen Vorschlag für die mögliche Vorgehensweise.
Die Abrechnung der weiteren Vertretung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung für das Arbeitsrecht (Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige) haben, übernehmen wir für Sie die Anfrage bei Ihrer Versicherung. Wir wickeln für Sie auch die gesamte Korrespondenz mit Ihrer Versicherung ab. Gerade für Arbeitnehmer ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung durchaus empfehlenswert. Bei den meisten außergerichtlichen und arbeitsgerichtlichen Streitigkeiten trägt die Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten und die Gerichtskosten in voller Höhe.
Gern vertrete ich Sie auch im Rahmen der Prozesskostenhilfe. Wir prüfen bei der Vorbereitung einer Klage zum Arbeitsgericht, ob aufgrund Ihrer persönlichen und finanziellen Verhältnisse Prozesskostenhilfe in Betracht kommt. Wir unterstützen Sie bei der Beantragung der Prozesskostenhilfe.
Bei der Beratung und Vertretung von Unternehmen sehen wir eine Honorarvereinbarung mit festem Stundensatz vor.